1. Kaufvertrag/Übertragung von Rechten und Pflichten
1.1 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vertragspartners.
1.2 Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.
2. Zahlung / Zahlungsverzug / Aufrechnung
2.1 Der Kaufpreis, die Preise für Nebenleistungen und verauslagte Kosten sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes zur Zahlung rein netto ohne Abzug in bar, Vorkasse (Banküberweisung, Paypal) fällig.
2.2 Zahlungsanweisungen, Schecks, und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.
2.3 Die Zahlung per Verrechnungsscheck ist nur dann möglich wenn dieser…
2.3.1 unwiderruflich bestätigt ist, d.h. wenn eine Einlösung von Seiten des Kunden und der Bank zugesichert wird oder
2.3.2 von der Landeszentralbank ausgestellt wurde.
2.4 Eine zwischen Verkäufer und Käufer getroffene Vereinbarung von Teilzahlungen kann der Verkäufer kündigen und Zahlung der Restschuld verlangen, wenn
2.4.1 der Käufer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug kommt und der rückständige Betrag mindestens 10% des Teilzahlungspreises beträgt und
2.4.2 der Verkäufer dem Käufer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrages mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamt Restzahlung verlange. Verlangt der Verkäufer Zahlung der Restschuld, so vermindert sich diese um die Zinsen und sonstigen laufzeitabhängigen Kosten der Teilzahlungen, die bei staffelmäßiger Berechnung auf die Zeit nach Fälligkeit der Restschuld entfallen. Statt Zahlung der Restschuld zu verlangen, kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen setzen mit der Erklärung, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Nachfrist die Erfüllung des Vertrages durch den Käufer ablehne und von diesem zurücktrete. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten; der Anspruch auf Erfüllung ist ausgeschlossen.
2.5 Verzugszinsen werden mit 2%p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
3. Eigentumsvorbehalt
3.1 Der Kaufgegenstand bleibt zum Ausgleich der dem Verkäufer auf Grund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. ("Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung mein Eigentum") Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes steht das Recht zum Besitz von Fahrzeugbriefen dem Verkäufer zu.
3.2 Zurückbehaltungsrechte des Käufers die nicht auf den Kaufvertrag beruhen, sind ausgeschlossen.
3.3 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung, Vermietung und anderweitige, die Sicherung des Verkäufers beeinträchtigend Überlassung oder Veränderung des Kaufgegenstades zulässig.
3.4 Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt, hat der Käufer gegenüber dem Verkäufer unverzüglich schriftliche Mitteilung zu machen sowie den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen.
4. Gewährleistung / Haftung / Garantie / Vollmacht
4.1 Die Lieferung von gebrauchten Kaufgegenständen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche für Qualität und Güte. Es gilt der Grundsatz "Gekauft wie besichtigt".
4.2 Auf neue und überholte Waren, die in Lieferschein und Rechnung zur Unterscheidung von gebrauchten Waren gesondert gekennzeichnet sind, gewähren wir grundsätzlich eine Garantie ab Kaufdatum, die dort ausgewiesen wird.
4.3 Tritt während der Garantie ein Schaden auf, so ist die gekaufte Ware zu unserer Werkstatt frei anzuliefern. Die Garantie wird nur für Normalschäden übernommen. Für Schäden durch höhere Gewalt, unsachgemäßer Behandlung und Pflege wird keine Haftung übernommen.
4.4 Nicht ersetzt werden entgangene Nutzung, Abschleppkosten, Ein-, Aus-, und Umbaukosten, entgangener Gewinn, sonstige Transportkosten, sowie Wageninhalt und Ladung.
4.5 Für unsachgemäße Handhabung des Kaufgegenstandes haftet nach Übergabe durch den Verkäufer ausschließlich der Käufer.
4.6 Für Schäden die durch die gesetzliche Abgasuntersuchung entstehen, kann der Verkäufer nicht haftbar gemacht werden.
4.7 Eine Mängelrüge hat unverzüglich zu erfolgen. Dies hat unverzüglich zu erfolgen. Dies gilt insbesondere bei Warensendungen, die mit Hilfe Dritter(Paketdienste, etc.) erfolgen.
4.8 Die Annahme der Ware und die Leistung von Unterschriften durch Erfüllungsgehilfen des Käufers erfolgen stets in Vollmacht. Eine Überprüfung liegt nicht im Einflussbereich des Verkäufers.
5. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
6. Sonstiges
Sollte eine der Bestimmungen dieser "Geschäftsbedingungen" ganz oder teilweise rechtswirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
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